§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Der Hafen Nyborg umfasst die Bereiche Marina, Fischereihafen, Westhafen, Osthafen, Kanalhafen und Tyrmolen. Der Hafen ist Eigentum der Nyborg Kommune.
Der Technik- und Umweltausschuss (Teknik- og Miljøudvalg) der Nyborg Kommune ist für den Betrieb des Hafens verantwortlich. Die Geschäftsführung des Hafens unterliegt dem Hafenmeister.
Der Hafen Nyborg ist für die Vermietung der Liegeplätze mit den zugehörigen Einrichtungen für Freizeitboote zuständig.
Es werden Vereinsräume/-gebäude und Flächen zur Förderung der Freizeitinteressen der Wassersportvereine vermietet.
Die Zuteilung der Liegeplätze erfolgt nach einer Warteliste. Ein Platz wird der Person mit der niedrigsten Nummer und einem Boot, das zur Größe des Liegeplatzes passt, angeboten. Personen mit Wohnsitz innerhalb der Nyborg Kommune werden bevorzugt. Plätze mit der Nummerierung V4001-V4011 neben der Bebauung Langelinie werden nach einer speziellen Vereinbarung verwaltet.
Bootsbesitzer dürfen ihren Liegeplatz nicht an andere weitergeben oder untervermieten.
Der Fischereikai (Fiskerikajen) ist Berufsfischern vorbehalten.
Ein Freizeitfischerboot gilt als Freizeitboot, wenn die Einnahmen des Besitzers durch den Fischverkauf nicht mehr als 3/5 seines Jahreseinkommens ausmachen.
Alle Boote bezahlen Liegegebühr, wenn sie einen Liegeplatz im Hafen haben.
Netzhütten / Lagergebäude
Bei Übernahme einer Hütte/eines Raums wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, die für die Bebauung geltenden Regeln bezüglich der Anwendung etc. einzuhalten. Es gibt Zuschüsse von der EU.
§ 2 Liegeplatzgebühr
Die Höhe der Gebühr wird vom Stadtrat beschlossen. Die Bezahlung erfolgt folgendermaßen:
1. Rate für den Zeitraum 1.1. - 30.6. mit Fälligkeit 1.5.
2. Rate für den Zeitraum 1.7. - 31.12. mit Fälligkeit 1.9.
Der Mieter verpflichtet sich, den vom Stadtrat Nyborg festgesetzten Betrag zu zahlen.
Bei ausbleibender Zahlung der in dieser Verordnung genannten Gebühren wird die Angelegenheit der „steuereintreibenden Behörde“ zur weiteren Verfolgung übergeben, wodurch weitere Kosten für den Mieter entstehen. Alle Zahlungsrückstände unterliegen dem Vollstreckungsrecht.
Bei Zwangsvollstreckung werden Zinsen und Gebühren fällig gemäß „Lov om gebyrer og morarenter vedr. visse ydelser, der opkræves af regioner og kommuner“ (Gesetz über Gebühren und Verzugszinsen bzgl. bestimmter, von Regionen und Kommunen erhobener Beiträge), Gesetz Nr. 939 vom 27.12.1991 mit späteren Änderungen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr in Höhe von DKK 250,- erhoben.
Die Miete wird in 2 Raten bezahlt mit Fälligkeit 1. Mai und 1. September.
Die Miete wird vom Stadtrat innerhalb einer vom Stadtrat festgelegten Frist reguliert.
Die Miete ist direkt an die Nyborg Kommune zu bezahlen, per Zahlkarte oder per Lastschrift.
Die Aufnahme auf die Warteliste erfolgt auf Antrag beim Hafenbüro oder beim Technik- und Umweltausschuss der Kommune (Teknik- og Miljøudvalget).
Anschließend werden eine Zahlkarte und die Vorschriften für die Liegeplatz-Warteliste zugesendet.
Die Zahlung für die Aufnahme erfolgt direkt an die Kommune. Unmittelbar nach der Zahlung ist man auf die Warteliste aufgenommen.
Die Aufnahme auf die Warteliste unterliegt nicht dem Vollstreckungsrecht.
Die Miete wird einmal jährlich bezahlt und im Laufe des Januars mit Zahlungsfrist spät. 1. Februar eingefordert. Sie wird per Zahlkarte oder Lastschrift direkt an die Nyborg Kommune bezahlt.
Die Liegeplatzgebühr ist sofort nach der Ankunft an einem der beiden aufgestellten Zahlungsautomaten zu zahlen.
Ein Verbrauch über die erlaubten 800 W hinaus sowie Verbräuche während des Winters werden über einen Nebenzähler abgerechnet, der auf Rechnung des Bootsbesitzers installiert wird. Der Stromverbrauch ist gemäß Zähler zu den in den Gebührenvorschriften genannten Preisen zu zahlen.
Ist bei der Hebung bar zu bezahlen.
Der Hafenmeister rechnet bei passender Gelegenheit je nach Zeitpunkt in der Saison mit den Verkaufsstellen ab. Bei Jahresabschluss muss abgerechnet werden. Verkaufsstellen gehen aus Belegen hervor, die regelmäßig überprüft werden.